(BetrSichV) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legen fest, dass Unternehmer ihre Arbeitsstätten auf eine Weise betreiben müssen, dass gesundheitliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte immer im Vordergrund stehen. So besteht auch in der zahnärztlichen Praxis die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Praxis zu treffen.
In allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Mitarbeiter zu benennen, der die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes übernimmt damit Sicherheitsrisiken reduziert werden oder ganz vermieden werden können. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) rät außerdem zu einer Nachschulung in regelmäßigen Abständen, d.h. alle 3 Jahre.
Brandschutz ist Teamarbeit, aus diesem Grund können sowohl Zahnärzte:innen als auch Mitarbeiter:innen an diesem Kurs teilnehmen. Unser Seminar besteht aus einem theoretischen Teil sowie aus einer praktischen Löschübung am Brandsimulator.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.
Seminarinhalte:
Theoretischer Teil:
Wie entsteht ein Brand? Brandklassen A, B, C und F
Einführung und rechtliche Grundlagen
Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungswege, Alarmierungsmittel
Eignung und Wirkungsweise von Löschmitteln
Tragbare Feuerlöscher, Aufbau und Handhabung
Verhalten nach einem Brandfall
Praktischer Teil:
Löschtaktik und eigene Grenzen bei Entstehungsbränden
praktische Übungen mit Feuerlöschern am Brandsimulator
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöschern
Eine Auffrischung wird alle 3 Jahre empfohlen.
In der Pause ist für Ihr leibliches Wohl gesorgt.
Ihr Referent an diesem Tag: Benjamin Wolf, Brandschutz & Notfallconsulting.
Sie erhalten 5 Fortbildungspunkte.